
Ärztekammer hebt Fernbehandlungsverbot auf
Die Landesärztekammer Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 18.04.2018 als erste Landeskammer die rechtliche Grundlage für die Beratung und Behandlung über digitale Medien geschaffen. Die Berufsordnung wurde geändert und somit wird die ärztliche Behandlung und Beratung auf der Ferne, ohne einen vorhergehenden Arzt-Patientenkontakt, möglich.
Damit folgt die Landesärztekammer den Forderungen des Marburger Bundes um die Patientenversorgung besser zu organisieren und durch die Digitalisierung Ärztinnen und Ärzte zu entlasten.
Bereits Sommer 2016 hatte die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg als erste Kammer in Deutschland den Weg für ärztliche Fernbehandlungen frei gemacht. Allerdings nur dann, wenn diese zuvor von der Landesärztekammer genehmigt und während der Laufzeit evaluiert wurden.
Die Landesärztekammer Schleswig-Holstein erlaubt die Fernbehandlungen nun grundsätzlich ohne Modellversuch soweit dies medizinisch vom Arzt vertretbar ist. Laut Ärzteblatt soll die Regelung schon im Sommer in Kraft treten, das Gesundheitsministerium in Kiel muss der Änderung der Berufsordnung allerdings noch zustimmen.
Außerhalb Deutschlands können sich Patient und Arzt schön länger telefonisch und via Videokonferenz austauschen. Dabei darf der Arzt auch eine individuelle Diagnose erstellen und eine Therapie festlegen. Bislang durften Ärzte in Deutschland Patienten nur dann per Telefon oder Internet behandeln, wenn sie sie zuvor gesehen haben. Die Besonderheit bei ausschließlicher ärztlicher Fernbehandlung ist: Arzt und Patient kennen sich nicht.
Es ist davon auszugehen, dass andere Landesärztekammern folgen werden.
Auch wenn die Ärztekammern und der Gesetzgeber bei dieser Änderung vermutlich eher die kurative Medizin und nicht die Arbeitsmedizin im Blick gehabt haben werden, so dürfte diese Änderung früher oder später auch Auswirkungen auf den arbeitsmedizinischen Alltag haben.